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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der BadenCampus GmbH & Co. KG (BadenCampus)

Beratung und Coaching

Stand: 11.12.2023

§ 1 Anwendungsgebiete

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der BadenCampus GmbH & Co. KG (im Folgenden „BadenCampus“ oder „Auftragnehmer“) und den jeweiligen Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) Anwendung.
  2. Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungsumfang

  1. BadenCampus schuldet die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werkes oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, es sei denn dies ist mit dem Auftraggeber anders vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn schriftliche Aufzeichnungen der Ergebnisse über die Dienstleistung angefertigt oder Berichte, Studien usw. erstellt und übergeben werden. Diese Aufzeichnungen, Berichte, Studien und dergleichen stellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder. BadenCampus überprüft nicht die vom Auftraggeber erteilten Informationen auf ihre Richtig- und Vollständigkeit.
  2. BadenCampus ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. BadenCampus erbringt keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Leistungen. Soweit BadenCampus für die Erbringung solcher Tätigkeiten entsprechende Dritte einschaltet, handelt sie allenfalls als Vermittler, ohne selbst Vertragspartner zu werden.
  3. Soweit der Auftraggeber oder auf dessen Wunsch BadenCampus Dritte beauftragt, die nicht Unterauftragnehmer von BadenCampus sind, ist BadenCampus nicht verpflichtet, den diesen Dritten erteilte schriftliche oder mündliche Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Falls BadenCampus erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind, wird sie den Auftraggeber darauf allerdings hinweisen.

§ 3 Leistungsinhalt und Leistungsmodule

  1. Der Auftragnehmer bietet an, den Auftraggeber mit einer Beratung oder einem Coaching bei der Weiterentwicklung seiner Organisation, seines Produkt-/Serviceportfolios, seiner Finanzierung oder bietet Orientierungshilfe in der durch den technologischen Wandel bedingten zunehmenden Komplexität der Arbeitswelt zu unterstützen. Der genaue Auftragsgegenstand wird individuell zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart.
  2. Die von BadenCampus angebotenen Leistungsmodule kann der Auftraggeber einzeln oder kombiniert, auch mit weiteren von BadenCampus angebotenen Leistungen buchen. Dazu ist der Abschluss einer entsprechenden Einzelvereinbarung mit BadenCampus erforderlich, in der Inhalt und Umfang der jeweiligen Beratungsleistung zum Modul geregelt ist.
    Es gelten dann insoweit die jeweiligen AGB der zusätzlich zu den Leistungsmodulen in Anspruch genommenen Leistungen, die dem Auftraggeber separat ausgehändigt werden.
§ 4 Dienstzeit und Dienstort, Höhere Gewalt
  1. Leistungstermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen.
  2. Kann der Auftragnehmer den vereinbarten Leistungstermin aus bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Hinderungsgründen wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, verzögerte oder ausbleibende Selbstbelieferung, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall nicht zum Rücktritt berechtigt.
  3. Lässt sich jedoch nicht absehen, dass der Auftragnehmer seine Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten erbringen werden kann, können der Auftragnehmer und der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von vier Monaten seit der Mitteilung des Auftragnehmers noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für den Auftragnehmer schon bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, ist der Auftragnehmer nicht zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

§ 5 Aufbewahrung von Unterlagen

  1. BadenCampus bewahrt die ihr zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen nach den gesetzlichen Vorgaben und ohne Vorgabe drei Jahre, jeweils ab Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. der Beendigung des Auftrages, auf.

§ 6 Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die BadenCampus nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen fristgerecht zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens eine Person zu benennen, die dazu ermächtigt ist, für den Auftraggeber alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

§ 7 Datenschutz, Datenübermittlung

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail, Google Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 
  3. Erfolgt eineBeratung oder ein Coaching im Rahmen eines Fördermittelprojektes, ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass Name, Kontaktdaten und ggf. die Positionsbezeichnung eines Ansprechpartners im Unternehmen mit dem Fördermittelgeber geteilt werden (z.B. EU oder Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus). 
  4. Im Übrigen verweist der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten des Auftraggebers auf die Datenschutzhinweise des Auftragnehmers, abrufbar unter https://badencampus.de/badencampus/datenschutz/.

§ 8 Rechte an den Arbeitsergebnissen

  1. Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von BadenCampus zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der BadenCampus zu.
  2. Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von BadenCampus zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.
  3. Der Auftraggeber bedarf zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse der BadenCampus an Dritte der schriftlichen Zustimmung der BadenCampus, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
  4. Abweichende Vereinbarungen sind zulässig.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht

BadenCampus steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Auftraggeber dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der BadenCampus unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 10 Vergütung

  1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend des Preisblatts im Angebot. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Auftragnehmer. Ab Verzugseintritt steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  2. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
  3. Angemessene und übliche Fremdkosten, die zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlich werden, wie separat beauftragte Experten, Auslagen, Reisekosten und Spesen (nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel, zweiter Klasse) sind dem Auftragnehmer gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
  4. Erstreckt sich die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar sein.
  5. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, darf der Auftragnehmer seine Gesamtforderung sofort fällig stellen. Der Auftragnehmer ist in den genannten Fällen weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Auftraggebers von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. § 321 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
  6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen des Auftragnehmers im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

§ 11 Haftung

Für eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet BadenCampus nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit BadenCampus weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet BadenCampus allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. BadenCampus haftet in allen übrigen Fällen, wenn ein Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BadenCampus vorsätzlich oder grob fahrlässi verursacht worden ist. BadenCampus haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen BadenCampus ausgeschlossen. Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

§ 12 Kündigung des Vertragsverhältnisses

Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Textform genügt. Geht die Laufzeit des Einzelvertrages/der Modulbuchung über die Beendigung des Beratungsvertrages hinaus, so beendet die Kündigung des Beratungsvertrages die Laufzeit des Einzelvertrages/der Modulbuchung nicht. Der Einzelvertrag/die Modulbuchung endet erst mit dem darin geregelten Laufzeitende.

§ 13 Benennung als Referenzpartner

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf seiner Homepage oder anderem Werbe- und Informationsmaterial über den Auftragnehmer mit dem Firmennamen und -logo zu nennen. Hierfür stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Informationen (Firmenlogo) zur Verfügung und räumt diesem die entsprechenden Rechte ein. Diese Zustimmung ist stets ganz oder teilweise vom Auftragnehmer widerruflich, wobei bereits bei Eingang des Widerrufs unumkehrbare Maßnahmen (Beauftragung von Werbematerial o.a.) hiervon unberührt bleiben.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Geschäftsdaten

BadenCampus GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 35 a
79206 Breisach

Geschäftsführung: BadenCampus Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Dr. Thomas Scheuerle

Büroanschrift: Bahnhofstr. 35A, 79206 Breisach
Telefon: 07667/2070023
E-Mail: info@badencampus.de

Raumvermietung und Veranstaltungen

Stand: 14.08. 2023

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen und Einrichtungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Konferenzen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen des BadenCampus an Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Veranstalter“).
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorab von BadenCampus schriftlich bestätigt wurde.

§ 2 Reservierung, Buchung, Vertragsabschluss

  1. Vertragspartner sind BadenCampus und der Veranstalter.
  2. Im Falle der Reservierungsanfrage über die Website kommt die Reservierung wie folgt zustande: Die Reservierungsanfrage des Veranstalters stellt ein Angebot auf Reservierung dar. Erst wenn der Veranstalter eine Reservierungsbestätigung per Email erhält, ist das Angebot angenommen. Nach Annahme des Reservierungsangebots ist die Reservierung für sieben Tage gültig, d.h. wenn in diesem Zeitraum kein Vertrag über eine verbindliche Buchung i.S.d. § 2 Ziff. 5 dieser Geschäftsbedingungen zustande kommt, verfällt die Reservierung.
  3. Im Fall einer telefonischen Reservierungsanfrage kommt die Reservierung durch telefonische Bestätigung der Anfrage des Veranstalters durch BadenCampus zustande.
  4. Reservierungen von Veranstaltungsräumen und Services werden vom BadenCampus ausschließlich unter Bekanntgabe der vollständigen Kontaktdaten des Veranstalters (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Anschrift, Unternehmen) eingeräumt.
  5. Im Fall einer verbindlichen Buchung erstellt BadenCampus ein entsprechendes Angebot, das der Veranstalter durch Übermittlung der unterschriebenen Vertragsbestätigung, postalisch oder per Email, bzw. mit Übermittlung einer Bestätigungs-Email, annimmt. Nachträglich erfolgte mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sind nur verbindlich, wenn BadenCampus diese in Textform bestätigt.
  6. Bei der Buchung von Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Veranstaltung verantwortlicher Veranstalter und handelt nicht im Auftrag eines Dritten. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.
  7. Der Veranstaltungsvertrag gilt auch als abgeschlossen, sobald bestellte Leistungen, für die eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereits gestellt worden sind.

§ 3 Leistungen und Preise

  1. Gebuchte Räume, Veranstaltungsflächen und Einrichtungen stehen dem Veranstalter einschließlich Mobiliar/Bestuhlung und Standard-Moderations- und Veranstaltungstechnik für die Dauer des gebuchten Veranstaltung Zeitraumes zur Verfügung. Längere Rüst- bzw. Abbauzeiten, d.h. Rüst- bzw. Abbauzeiten von zwei Stunden, müssen BadenCampus mindestens fünfzehn Arbeitstage vor dem Datum der jeweiligen Veranstaltung mindestens in Textform angekündigt werden. BadenCampus behält sich das Recht vor, Aufbau- und Abbauzeiten von über zwei Stunden gem. des zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisblatts extra zu berechnen. Vom Buchungspreis umfasst sind jedoch die Grundreinigung der Veranstaltungsräume und die Entsorgung üblicher Abfälle der Veranstaltung.
  2. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume und Einrichtungen bedarf der vorherigen Absprache mit dem BadenCampus in Textform.
  3. Der BadenCampus behält sich vor, andere als die gebuchten Räume bereitzustellen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. Diese Räume müssen gleichwertig oder besser sein, als die bestellten. Im Falle einer Raumänderung darf dies keinen Nachteil für den Veranstalter sein.
  4. Für den Veranstaltungszeitraum wird eine Raummiete bzw. ein Preispaket erhoben. Die Berechnung orientiert sich an dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisblatt des BadenCampus, sofern die Vertragsparteien keine Einzelvereinbarung treffen.
  5. Während der gesamten Veranstaltungszeit haben autorisierte Beauftragte des BadenCampus jederzeit Zutritt zu allen Teilen des Mietobjektes.

§ 4 Catering und Service

  1. Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. Ausnahmeregelungen bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die vom Veranstalter bei BadenCampus bestellten Cateringleistungen im BadenCampus werden ausschließlich von ausgewählten Cateringvertragspartnern des BadenCampus erbracht.
  3. Eine Bewirtung durch eigene Cateringvertragspartner ist möglich, allerdings bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem BadenCampus.

§ 5 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Dem Veranstalter stehen eine Internet-Verbindung, ein Beamer bzw. ein entsprechend großer Bildschirm, ein Flipchart und eine Metaplanwand mit Standard-Moderationsmaterial kostenfrei zur Verfügung. Zusätzliche Ausstattung muss in schriftlicher Form abgestimmt werden.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder seinen Teilnehmern ist für entsprechende Tätigkeiten gestattet. Für durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des BadenCampus ist der Veranstalter verantwortlich, soweit der Veranstalter diese zu vertreten hat. Die mitgebrachten Anlagen sind vom Veranstalter nach Ende der Veranstaltung innerhalb von zwei Stunden zu entfernen.

§ 6 Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen

  1. Dem Veranstalter in Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  2. Kosten, welche von der Teilnehmerzahl abhängen, werden in der Regel nach Angaben des Veranstalters vorkalkuliert und in einem schriftlichen Angebot dargelegt. Kalkulationsgrundlage für die Endrechnung ist die Teilnehmerzahl, die dem BadenCampus 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn von Seiten des Veranstalters vorliegt. Kosten für Mehrteilnehmer werden linear hochgerechnet. Teilnehmerreduktion kann nach Ablauf dieser Frist nicht mehr berücksichtigt werden.
  3. Wird die Bestellung von Räumen, Flächen, Verpflegung und ggf. weiteren Leistungen vom Veranstalter storniert, werden die folgenden Stornierungsgebühren fällig:
    – Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung / keine Kosten
    – 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung / 30% der vereinbarten Raummiete
    – 2 bis 4 Wochen vor der Veranstaltung / 50% der vereinbarten Gesamtkosten
    – 2 bis 13 Tage vor der Veranstaltung / 70% der vereinbarten Gesamtkosten
    – Weniger als 48 Stunden vor Veranstaltung / 80% der vereinbarten Gesamtkosten
    Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt BadenCampus vorbehalten. Auf einen solchen höheren Schaden ist eine gezahlte Stornierungsgebühr anzurechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BadenCampus kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Verlust oder Beschädigung

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Gebäude. Der BadenCampus übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, soweit BadenCampus dies nicht zu vertreten hat.
  2. Der BadenCampus übernimmt keine Haftung für die Garderobe.

§ 8 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars in den Räumen und Flächen des BadenCampus, es sei denn, der Veranstalter trifft insoweit kein Verschulden. Der Veranstalter erklärt, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt. Er verpflichtet sich, von ihm verursachte Schäden an den Nutzungsgegenständen unverzüglich dem BadenCampus mitzuteilen.
  2. Es besteht die Möglichkeit, dass dem Veranstalter Einlasskarten des Gebäudes ausgehändigt werden. Bei durch den Veranstalter schuldhaft verursachten Verlust haftet der Veranstalter.
  3. Nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens mit Ablauf der Mietdauer hat der Mieter die ihm ausschließlich für den Zeitraum der Veranstaltung ausgehändigten Mietobjekte wieder zurückzugeben.

§ 9 Haftung von BadenCampus

Für eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet BadenCampus nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit BadenCampus weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet BadenCampus allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
In allen übrigen Fällen haftet BadenCampus, wenn ein Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen von BadenCampus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet BadenCampus nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird durch den Sitz von BadenCampus bestimmt. BadenCampus ist daneben auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Veranstalters zu klagen.

Geschäftsdaten

BadenCampus GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 35 a
79206 Breisach

Geschäftsführung: BadenCampus Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Dr. Thomas Scheuerle

Büroanschrift: Bahnhofstr. 35A, 79206 Breisach
Telefon: 07667/2070023
E-Mail: info@badencampus.de

Co-Working

Stand: 14.08. 2023

§ 1 Allgemeines

  1. Für sämtliche Leistungen, welche die BadenCampus GmbH & Co. KG (im Folgenden: BadenCampus) gegenüber Nutzern bzw. Vertragspartnern erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen, es sei denn, BadenCampus stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetanbindung über Hotspot und gemeinschaftlicher Nutzung der technischen Geräte.
  3. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer ausschließlich für den im Vertrag angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von BadenCampus. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BadenCampus zur fristlosen Kündigung. Weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von BadenCampus, die auf dem Verstoß des Nutzers beruhen, bleiben hiervon unberührt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von BadenCampus ist die Bereitstellung von Büroräumlichkeiten einschließlich Bürologistik wie die Bereitstellung von Besprechungs- und Veranstaltungsräumen gemäß dem Angebotsumfang im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  2. Über Ziffer 2.1 hinaus bietet BadenCampus dem Nutzer die Nutzung des „Bistros“ an, welches übliche Küchengeräte enthält. Die Nutzung des „Bistros“ mitsamt der enthaltenen Geräte steht unter dem Vorbehalt einer Einweisung durch Personal von BadenCampus und erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. BadenCampus bietet die Nutzung der technischen Bürogeräte sowie der Kaffeemaschine in Form einer „fair-use-Flatrate“ an. Diese umfasst die Nutzung der vorgenannten Bestandteile in verhältnismäßigem Umfang. Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Nutzung obliegt BadenCampus nach billigem Ermessen.

§ 3 Basispakete

  1. Die aktuell angebotenen Pakete können dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
  2. Inhaber von Tagestickets sowie Nutzer, welche lediglich das Besprechungs-, Veranstaltungsraumangebot nutzen, sind „externe Nutzer“.
  3. Die Pakete werden grundsätzlich personenbezogen angeboten, alle Nutzungsrechte an den Räumlichkeiten und sonstigen Einrichtungen des BadenCampus sind somit nicht übertragbar.

§ 4 Zugangsbedingungen

  1. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind werktags (Mo. – Fr.) von 9:00 bis 18:00 Uhr. Die jährlichen Schließzeiten nach § 12 Abs. 3 bleiben unberührt.
  2. Der Zugang zum Co-Working Space richtet sich je nach abgeschlossener Vertragsart im Sinne der Ziffer I des Preis- Leistungsverzeichnisses.

§ 5 Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterschrift des Nutzers und BadenCampus auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag. Der Monat des Vertragsschlusses wird gemäß 8.4 behandelt, danach erfolgen alle Abrechnungen auf Basis des vollen Kalendermonats.
  2. Mit der Anmeldung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
  3. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht BadenCampus frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein einmal abgeschlossener Nutzungs- und Überlassungsvertrag begründet kein Recht auf Abschluss eines weiteren Nutzungs- und Überlassungsvertrages.

§ 6 Preise

  1. Alle Preise von BadenCampus sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die aktuellen Preise können dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.

§ 7 Kaution

  1. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
  2. Die Kaution wird mit der ersten Abrechnung per Lastschrift abgebucht.

§ 8 Rechnungsstellung

  1. Die Abrechnung für die Pakete gem. Ziffer I und III des Preis- und Leistungsverzeichnisses und der Zusatzleistungen gemäß Ziffer II des Preis- und Leistungsverzeichnisses erfolgt bis zum 15. des jeweiligen Nutzungsmonats. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird zum Ende des Monats des Vertragsschlusses erstellt. Die Abrechnung für die nutzungsabhängigen Leistungen gem. des Preis- und Leistungsverzeichnisses für einen Monat wird bis zum 15. des Folgemonats erstellt.
  2. Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail an die auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag hinterlegte E-Mail-Adresse.
  3. Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Basispreise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet. Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt und der Nutzer eine Teilzeitoption nutzt, berechnen sich die im Paket enthaltenen Tage aus der Multiplikation der Nutzungstage für einen vollen Monat mit dem Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats. Es wird aufgerundet.
  4. Die Abrechnung für die Nutzung der technischen Geräte erfolgt über eine Accountingsoftware. Erhebt der Nutzer Einwände, übersendet BadenCampus einen entsprechenden Systemauszug. 
  5. Die Abrechnung für Besprechungs- und Veranstaltungsraumnutzung durch interne Nutzer erfolgt über die Buchungsbelege. Für die Stornierung von Buchungen ist Ziffer IV des Preis- und Leistungsverzeichnisses maßgeblich.

§ 9 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Nutzer ermächtigt BadenCampus zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die BadenCampus infolge der Nichteinlösung einer Lastschrift, aufgrund eines Widerspruchs oder Aufgrund von Nichtzahlung entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
  2. Buchungen der Besprechungs- oder Veranstaltungsräume durch externe Nutzer sind per Rechnung oder Lastschrift zahlbar.
  3. Tages- oder Wochentickets für externe Nutzer sind per Lastschrift zahlbar.

§ 10 Datenschutz

  1. BadenCampus wird die anwendbaren Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz sowie die weiteren geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden von BadenCampus vertraulich behandelt.
  3. Sollte ein Nutzer Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Nutzer erlangen, ist der Nutzer zum Stillschweigen verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BadenCampus zur fristlosen Kündigung. Weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von BadenCampus, die auf dem Verstoß des Nutzers beruhen, bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen verweist der BadenCampus im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten des jeweiligen Nutzers auf die Datenschutzhinweise von BadenCampus, abrufbar unter https://badencampus.de/badencampus/datenschutz/.

§ 11 Kündigungen

  1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat bis zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  2. Der Nutzer kann seine unter Ziffer II des Preis- und Leitungsverzeichnisses genannten Zusatzleistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  3. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. BadenCampus ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, , wenn der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte von BadenCampus und des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
  4. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 12 Vertragsdurchführung

1. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von BadenCampus für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

a. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:
– Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking;
– Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die von BadenCampus bereitgestellte Infrastruktur;
– Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software welche den geltenden Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
– Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots; illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

b. Tätigkeiten, welche der Integrität von BadenCampus und den Nutzern schaden können, insbesondere:

– unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von BadenCampus;
– Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
– Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;
– Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;
– Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten;
– Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.

c. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung des BadenCampus durch die Nutzer entgegenstehen, insbesondere:
– Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur von BadenCampus;
– Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen; Angabe von falschen Identitätsdaten.
– Ein schuldhafter Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt BadenCampus zur fristlosen Kündigung. Weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von BadenCampus, die auf dem schuldhaften Verstoß des Nutzers beruhen, bleiben hiervon unberührt.

2. BadenCampus stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede schuldhafte Beschädigung durch den Nutzer wird dem Nutzer berechnet. Für Ausfälle der Geräte, die BadenCampus nicht zu vertreten hat, übernimmt BadenCampus keine Haftung.

3. Dem Nutzer ist bekannt, dass BadenCampus jährlich zwischen dem 24.12. und 2.1. sowie an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg geschlossen ist. Davon ausgenommen sind Nutzer, welche eine Keycard besitzen. Es besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.

4. Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch BadenCampus und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen von BadenCampus ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch BadenCampus zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.

5. Je nach Paket oder nach schriftlicher Vereinbarung erhält der Nutzer eine Keycard für den Eingang sowie den Code für die Entsicherung der Alarmanlage. Der Nutzer darf weder den Schlüssel noch den Code an Dritte weitergeben. Sollte der Nutzer den Schlüssel verlieren oder wenn Gefahr besteht, dass Dritte in Kenntnis des Codes gelangt sind, ist der Nutzer verpflichtet dies BadenCampus unverzüglich mitzuteilen. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BadenCampus zur fristlosen Kündigung. Weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von BadenCampus, die auf dem Verstoß des Nutzers beruhen, bleiben hiervon unberührt.


6. BadenCampus behält sich vor, die Co-Working Space bei Großveranstaltungen im Innenraum zeitlich befristet nach billigem Ermessen zu verkleinern. Dies soll im Einvernehmen mit dem Nutzer/den Nutzern geschehen. Bei unverhältnismäßiger Beeinträchtigung ist das Entgelt angemessen zu reduzieren.

7. Rauchen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Einzelne Raucherzonen werden explizit ausgewiesen.

§ 13 Nutzungsverhalten im Internet

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über die von BadenCampus bereitgestellte Internetanbindung zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über BadenCampus. Der Nutzer meldet im bekannte Gesetzesverstöße unverzüglich an BadenCampus. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
  2. BadenCampus weist den Nutzer daraufhin, dass der Nutzer bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, über die sich der Nutzer vor der Internetnutzung informieren muss. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.
  3. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser BadenCampus den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro bzw. Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche. Der Nutzer hat den jeweils von ihm genutzten Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn jeweils zu besichtigen und Abweichungen vom vertraglich geschuldeten Zustand unverzüglich zu rügen. BadenCampus übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
  2. Der Nutzer erklärt im Falle von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern BadenCampus diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder diese Arbeiten zur unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Nutzung führen.
  3. In Fällen der schuldhaften Verletzung von Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertraut hat und vertrauen durfte („vertragswesentliche Pflichten“), haftet BadenCampus nach den gesetzlichen Vorschriften, Soweit BadenCampus weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, ist die Haftung von BadenCampus in diesen Fällen auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit durch BadenCampus oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. BadenCampus haftet jedoch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Übernahme einer Garantie oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen BadenCampus ausgeschlossen.
  4. BadenCampus übernimmt – außer im Fall von schuldhaftem Handeln – keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu BadenCampus unterbleiben. Sofern BadenCampus von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat BadenCampus das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich fristlos zu kündigen. Im Falle eines schuldhaften Rechtsverstoßes hält der Nutzer BadenCampus von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt im Fall eines schuldhaften Rechtsverstoßes BadenCampus auch die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass BadenCampus von Dritten infolge einer schuldhaften Rechtsverletzung durch den Nutzer in Anspruch genommen wird. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Fälle der schuldhaften Verletzung von Pflichten nach 12.1 bis 12.3 und 13.
  5. Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags hat der Kunde sämtliche Keycards an BadenCampus zurückzugeben. Zurückgelassene Gegenstände kann BadenCampus auf Kosten des Kunden entsorgen, wenn diese trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Fristsetzung entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
  6. Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz schuldhaft nicht rechtzeitig frei, haftet er gegenüber BadenCampus für alle Schäden, die durch solch eine verspätete Rückgabe bedingt sind.
  7. Sofern der Nutzer die Berechtigung zur Entsicherung der Alarmanlage erhält, wird er in der Sicherung und Entsicherung unterwiesen. Sollte der Nutzer durch schuldhafte Bedienung einen Alarm auslösen, haftet er für jegliche eventuellen Folgekosten.
  8. Es werden Schließfächer zur Sicherung persönlicher Gegenstände und Garderobe bereitgestellt. Unbeschadet dessen übernimmt BadenCampus für die persönlichen Gegenstände und die Garderobe keine Haftung, es sei denn BadenCampus handelt schuldhaft. BadenCampus hat bei Gefahr im Verzug und nach Beendigung des Vertrags das Recht, das Schließfach zu öffnen.
  9. BadenCampus steht für Forderungen gegen den Nutzer aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Nutzers zu.
  10. Sofern BadenCampus auf dem Gelände Freizeitanlagen (z. B. Slackline, Basketballkorb) bereitstellt, erfolgt deren Nutzung auf eigene Gefahr.

§ 15 Versicherung

  1. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.

§ 16 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

  1. Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an BadenCampus zurückzugeben. Durch den Nutzer schuldhafthaft verursachte Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind BadenCampus vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. BadenCampus ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

Geschäftsdaten

BadenCampus GmbH & Co. KG
Bahnhofstr. 35 a
79206 Breisach

Geschäftsführung: BadenCampus Verwaltungs-GmbH, vertreten durch Dr. Thomas Scheuerle

Büroanschrift: Bahnhofstr. 35A, 79206 Breisach
Telefon: 07667/2070023
E-Mail: info@badencampus.de